Navigation

Teilnahmebedingungen Migros Magazin Verlosung

Mit der Online-Registrierung stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:

Gewinnspielveranstalter:
Migros-Magazin

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein, welche das 18.Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden des Gewinnspielveranstalters sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.

Ablauf des Gewinnspiels:
Durch die Online-Registrierung bis Ende Jahr, nehmen Sie am Gewinnspiel teil. Unter allen Teilnehmenden werden spätestens Ende Jahr und nur ein Mal pro Jahr, per Zufallsverlosung, die Gewinner ermittelt. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.

Gratisteilnahme:
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel ist kein Kaufzwang verbunden.

Gewinn:
Die Gewinne werden nicht bar ausbezahlt.

Weitere Bestimmungen:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt. Die entgeltliche Weitergabe ist untersagt. Der Gewinnspielveranstalter behält sich vor, entsprechende Tickets, Gewinn-Codes, Coupon-Heftli, etc. sperren zu lassen. Pro Person ist nur eine Gewinnspielteilnahme und nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Gewinnspiel auszuschliessen. Der Gewinnspielveranstalterbehält sich weiter vor, Teilnehmende vom Gewinnspielauszuschliessen, wenn Missbrauch und / oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet / festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Gewinnspielmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe das Gewinnspiel auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Gewinne mit einem Wert von über CHF 1‘000 allenfalls der Verrechnungssteuer unterliegen und der Gewinnspielveranstalter im Falle der Steuerpflicht entweder den Gewinn und Gewinner der Eidg. Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidg. Steuerverwaltung entrichtet. Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, mit der Zustellung der Gewinne zu warten, bis die vom Gewinner zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind. Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Gewinnspielveranstalters und der im Unternehmen geltenden Datenschutzerklärung. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist Zürich. Das Gewinnspiel und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gewinnspielveranstalter und allfälligen Gewinnern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).

Datenschutz:
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Migros-Genossenschafts-Bundes, abrufbar unter www.migros.ch/datenschutz.