Einsendeschluss ist, wenn nicht anders erwähnt, jeweils der kommende Sonntag um Mitternacht.
Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.
Es erfolgt keine Barauszahlung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt.
Die Mitarbeitenden des Migros-Genossenschafts-Bundes sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Mehrfachteilnahmen sind nicht erlaubt und werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Gewinnspielveranstalters.
Preise, die nicht bis spätestens drei Monate nach Ziehung durch den Gewinner bezogen werden, verfallen ersatzlos.
Eingesandte Daten können zu Marketingzwecken verwendet werden.
Zürich, Juni 2017