Mit dem Hochladen eines Bildes und akzeptieren der TNB auf migrosmagazin.ch/blickfang stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen des Wettbewerbsveranstalters Migros-Genossenschafts-Bund, Migros Magazin, Limmatstrasse 152, CH-8031 Zürich («MIGROS») zu:

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein, welche mindestens 18 Jahre alt sind. Ausgeschlossen sind Mitarbeitende der MGB Direktion Kommunikation und Medien sowie Wettbewerbsvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.

Durch Hochladen eines Fotos nehmen Sie kostenlos am Wettbewerb teil.

Die Teilnehmer des Wettbewerbs laden auf migrosmagazin.ch/blickfang ein von ihnen selber gemachtes Foto unter Angabe des Aufnahmeortes hoch, auf dem ein Migros-Produkt oder ein Migros-Sujet prominent vorkommt. Zudem gewährleistet der Teilnehmer was folgt: 

  1. dass sämtliche am Bild bestehenden Urheberrechte ihm alleine gehören und er darüber verfügen kann;
  2. keine Bilder hochzuladen, die gegen die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und sozial üblichen Verhaltensnormen verstossen (insbesondere keine anstössigen, verletzenden, sexistischen, diskriminierenden oder rassistischen Bilder);
  3. Bilder, welche Drittpersonen zeigen, nur mit vorgängiger ausdrücklicher Zustimmung aller abgebildeten Person(en), welche bewusst in die Bild-Verwendung und Publikation im Rahmen dieses Wettbewerbes einwilligen, hochzuladen;
  4. keine Bilder hochzuladen, welche Drittwerbung oder fremde Marken/ Designs oder urheberrechtlich geschützte Werke Dritter enthalten oder Rechte Dritter verletzen;
  5. dass er die volle Haftung für allfällige Urheberrechts- oder andere Rechtsverletzungen übernimmt;
  6. er nimmt zur Kenntnis, dass MIGROS die hochgeladenen Bilder aus wichtigen Gründen (z.B. bei entsprechender Aufforderung durch Dritte wegen angeblicher Rechtsverletzung oder bei Verstoss gegen diese Bedingungen) jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen und vom Wettbewerb ausschliessen kann

Mit dem Hochladen des Bildes willigt der Teilnehmer ein, dass die MIGROS das Bild auf ihren eigenen digitalen Kanälen und in ihren Printmedien unter Angabe des Urhebers (Vorname, Nachname und Wohnort) kostenlos im Zusammenhang mit dem Wettbewerb publizieren darf.

Unter allen Teilnehmenden wird eine Woche vor Publikation durch Entscheid der Redaktion wöchentlich ein Gewinner ermittelt. Das Bild des Gewinners wird im Migros-Magazin (offline und online) im Zusammenhang mit dem Wettbewerb unter Angabe von Vorname, Nachname und Wohnort des Teilnehmers sowie dem Ort der Aufnahme veröffentlicht und abgedruckt. Als Preis erhält der Gewinner einen MIGROS-Einkaufsgutschein im Wert von 50 Franken.

Die Gewinner werden via E-Mail kontaktiert. Die Geschenk-Gutscheine werden per Post bis spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe zugestellt. Es erfolgt keine Barauszahlung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung - ausser mit den Gewinnern - wird keine Korrespondenz geführt. Gewinne, die den Gewinnern nicht bis spätestens zwei Monate nach Benachrichtigung an die bei der Teilnahme angegebene Adresse zugestellt werden können, verfallen ersatzlos.

Pro Person können mehrere Bilder eingereicht werden. Die Wettbewerbsteilnahme ist nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität vom Wettbewerb auszuschliessen.

Der Wettbewerbsveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese TNB vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Wettbewerbsveranstalters, abrufbar hier https://www.migros.ch/de/datenschutz.html

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb ist Zürich. Der Wettbewerb und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Wettbewerbsveranstalter und allfälligen Gewinnern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).